Informationen für Einrichtungen

Wenn Sie als Einrichtung einen Gast empfangen, ist davon auszugehen, dass Sie bereits vorab mit diesem Kontakt hatten. Aufgrund des elektronischen Workflows für Gastaccounts muss durch den Antragsteller explizit eine genehmigende Person angegeben werden.

Teilen Sie Ihrem Gast bitte die E-Mail-Adresse der genehmigenden Person mit, die dieser im Antragsverfahren angeben muss. Dies muss eine persönliche E-Mail-Adresse sein (kein Funktionsaccount).

Genehmigung eines Antrags

Die Genehmigung eines Accountantrags erfolgt durch die jeweilige Einrichtung, da dies eine fachliche/inhaltliche Prüfung ist, die nicht durch das Universitätsrechenzentrum geleistet werden kann. Nach der Genehmigung übernimmt das URZ die technische Prüfung und richtet den Account ein.